Herrn Müller-Steidners wahnwitziger Alltag


Weshalb ein thüringischer Kreisangestellter seit eineinhalb Jahren
die Bundesrepublik Deutschland verteidigen muss

Von Bernhard Honnigfort (Nordhausen)
Wenn Herr Müller-Steidner einmal so könnte, wie er wollte, nur ein
einziges Mal, was dann? "Also, ich würde die alle", sagt er, "ich
würde die auf der Stelle . . ." Dabei erhebt er sich kurz aus dem
Schreibtischstuhl, einen Augenblick nur, dann sinkt er zurück. "Ach,
lassen wir das."

Klaus Müller-Steidner, 52 Jahre alt, stellvertretender
Bauordnungsamtsleiter des Landkreises Nordhausen in Thüringen, kann
aber nicht so, wie er gern würde. Er muss sich an die Gesetze halten.
Er sitzt in seinem Büro, Zimmer Nummer 464: türkisfarbener
Teppichboden, ein hellgrauer Schrank, ein hellgraues Aktenregal,
darauf fünf orangefarbene Bände des Bauordnungsrechts Thüringen, vor
sich an der Wand ein Kalender, hinter sich ein Karte des Landkreises.
Er selbst ist von eher zierlicher Statur, sehr freundlich und korrekt
gekleidet: graue Strickjacke, ein hellblaues Hemd mit dunkelblauer
Krawatte, silberne Krawattennadel, stabile Brille. Seit elf Jahren
kümmert er sich um alle möglichen Baurechtssachen, das Übliche,
manchmal Ärger mit Bauherren, Alltagskram. Doch seit anderthalb
Jahren hat er den Ärger seines Lebens. "Ich grüble und grüble, was
man gegen solche Leute machen kann", sagt er. "Aber mit so viel
Schwachsinn hat der Gesetzgeber wohl nicht gerechnet."

Müller-Steidners Arbeitsleben veränderte sich schlagartig, als er am
4. April vergangenen Jahres im Dörfchen Sophienhof im Südharz
entdeckte, wie jemand sein Schrebergartenhäuschen in einen großzügig
bemessenen Bungalow umbaute. Er schrieb dem Mann, einem ehemaligen
SED-Vizebürgermeister von Nordhausen, einen Brief und forderte,
sofort mit dem Bau aufzuhören. Ein paar Tage später teilte ihm der
Mann mit, er besitze eine rechtskräftige Baugenehmigung vom 23. März
2000, siehe Anlage. Jurist Müller-Steidner staunte: oben ein
Wappenadler, daneben der Titel "Reichsland Freistaat Preußen,
Kommissarischer Staatsminister für Handel und Gewerbe, Der Minister,
provisorischer Amtssitz, Königsweg 1, Berlin-Zehlendorf 1". Darin
hieß es, ein Staatsminister Wolfgang Gerhard Günter Ebel genehmigte
den Umbau. Hochachtungsvoll, Unterschrift, Stempel.

Als sich Müller-Steidner in Sophienhof ein wenig umsah, entdeckte er
eine noch größere Baustelle. Direkt nebenan war jemand mit dem
Presslufthammer dabei, sein Gartenhäuschen zu unterkellern. Am
Grundstückstor hing ein Schild: "Deutsches Reich. Amtswohnung des
Staatsbeamten Andreas Traumann."

Das ist jetzt eineinhalb Jahre her. Inzwischen hat der blanke Irrsinn
seinen Weg in die Akten des Landratsamts gefunden, und Klaus
Müller-Steidner ist in eine heftige Briefschlacht mit dem Deutschen
Reich verwickelt. Seitdem beschäftigt sich das Amt mit: vier
Bauverfahren im ersten Fall, neun weiteren gegen Traumann. Es geht um
Baustoppverfügung, Nutzungsuntersagung, Räumung und Abriss der
unterkellerten Laube. Elf Mal hat Müller-Steidner die Baustelle
versiegelt und Baustopp verhängt, elf Mal wurden die Siegel
abgerissen. Etwa achtzig Mal ist der Kreisangestellte mit Kollegen
oder Polizisten, Mitarbeitern von Schlüsseldiensten, in Begleitung von
Abschleppwagen oder eines Tierarztes zum Einfangen eines Rottweilers
zu Traumanns Laube gefahren. 18 Kilometer hin, 18 zurück. Er hat
Baufahrzeuge beschlagnahmt, wurde beschimpft und angerempelt.
Manchmal musste er tatenlos abziehen, weil die Übermacht zu groß war,
manchmal trug er eine kugelsichere Weste. Aber erreicht hat er so gut
wie nichts: Andreas Traumann erkennt die Bundesrepublik Deutschland,
das Grundgesetz, die Volksvertreter, Behörden, Siegel, Flaggen und
den Kreisangestellten Müller-Steidner nicht an.

Traumann, 40 Jahre alt, nach Erkenntnissen des Landratsamts ein
ehemaliger Schlosser mit "mittlerer Intelligenz" und
Gefängniserfahrung, ist in eine Pseudowelt abgedriftet. Er gehört zu
den "Preußen", wie man im Nordhäuser Landratsamt sagt, einem Häuflein
Spinner, geschätzte 120 bis 350 Mitglieder stark, die sich
"kommissarische Regierung des Deutschen Reichs" nennen, eigene
Ausweise, Führerscheine und Nummernschilder drucken, Baugenehmigungen
erteilen und die Bundesrepublik für einen Phantomstaat halten. Laut
Bundesamt für Verfassungschutz, das auch nicht recht weiß, was es von
den Leuten halten soll, stellte das Berliner Institut für forensische
Psychiatrie 1985 in einem Gutachten für das Landeskriminalamt beim
Anführer, dem angeblichen Staatsminister Ebel, wohnhaft Berlin, 62
Jahre alt, früher Reichsbahner, eine besondere Form der Schizophrenie
fest, die ihn schuldunfähig mache.

Als Müller-Steidner das alles herausgefunden hatte, war er einen
Moment geneigt, die Angelegenheit ansatzweise kurios zu finden. Das
änderte sich aber am 12. Mai 2000 gegen 12.30 Uhr, als zwei seriös
angezogene Männer in seinem Büro auftauchten. Ein paar Tage zuvor
hatte ihm ein "Generalbevollmächtigter für den verfassungsrechtlich
besonderen Status von Berlin" einen Haftbefehl wegen Hochverrats mit
Androhung der Todesstrafe geschickt. Unten vor dem Landratsamt wartete
der Staatsbeamte Traumann mit laufendem Motor. Die Herren wollten
Müller-Steidner verhaften. "Wir sind die Vollstreckungsorgane des
Deutschen Reiches", drohten sie ihm. Das Überfallkommando verschwand
schließlich selbst für einen Tag hinter Gittern, weil Müller-Steidner
zwei echte Polizisten zu Hilfe gerufen hatte.

In Spitzenzeiten, erzählt der Jurist, hätten die "Preußen" neunzig
Prozent seiner Arbeitszeit beansprucht. Er hat das ausgerechnet:
Kilometergeld und Arbeitsstunden. "Bislang gut und gerne 100 000
Mark." Auf seine Verfügungen folgen Widersprüche, die er abweise, was
dann vor Gericht ende. Seit anderthalb Jahren gehe das so: Briefe,
Telefonate, Einsatzbesprechungen mit der Polizei, Anordnungen, dazu
Beleidigungsklagen, hin und her. Etwa zwanzig "Preußen" gebe es im
Kreis Nordhausen. Mittlerweile sei ein dritter Fall auf seinem
Schreibtisch gelandet, noch ein Mann, der sich eine Bauerlaubnis in
Berlin besorgt habe. Außerdem gebe es einen Unternehmer, der seinen
richtigen Führerschein "versoffen" habe und nun mit einer
"Reichsfahrerlaubnis" durch den Kreis kutschiere. "Wenn ich klein
beigebe, schießen die wie Pilze aus dem Boden", sagt Müller-Steidner.

Vor einem Monat glaubte er, gewonnen zu haben: Mit einer
Hundertschaft Polizei, Abschleppwagen, dem Tierarzt und einem Mann
vom Schlüsseldienst rückte er morgens um acht Uhr an, ließ das mit
Autos verbarrikadierte Grundstück räumen und den Staatsbeamten
Traumann von zwei Polizisten aus der Datsche tragen. Wieder ließ der
Jurist das einsturzgefährdete Häuschen sperren, er ließ die Möbel
abtransportieren und wies Traumann, dessen Frau und Sohn eine
Fünf-Zimmer-Wohnung im Nachbardorf zu. Doch der Staatsbeamte kehrte
zurück und hockt seitdem im neuen Dienstsitz: einem Wohnwagen im
Schrebergarten.

Andreas Traumann steht vor dem Tor zum Garten, es ist fast dunkel.
Hinter dem Tor knurrt sein Rottweiler Tina. Auf dem Waldweg davor
steht ein schrottreifer VW-Bus. "Hier ist großes Unrecht geschehen",
sagt er. Unter seiner Achsel klemmt ein Herrentäschchen. Während er
redet, fuchtelt er mit einem Kugelschreiber in der Luft herum. Das
Recht werde mit Füßen getreten von der so genannten Bundesrepublik.
Starr blickt er ins Dunkel und redet wie ein Roboter: vom so
genannten Einheitsvertrag, von den Alliierten, davon, dass es die
Bundesrepublik gar nicht gebe, sondern immer noch das Deutsche Reich
in den Grenzen von 1937. "Red nicht zu viel vom Reich", tuschelt ein
Mann hinter ihm, der seinen Namen nicht verraten möchte. "Wir werden
hier siegen. Wir sind nicht allein. Wir kriegen Geld aus dem
Ausland." Der Mann hinter ihm, der sich später als ein Unternehmer
aus dem Kyffhäuserkreis entpuppt, grinst: "Wir werden sie fertig
machen. Richtig fertig machen." Er meint die Kreisverwaltung und den
tapferen Herrn Müller-Steidner.

Spätestens im Frühjahr will der die Schwarzbauten abreißen lassen.
"Das wird jetzt durchgezogen." Er ist entschlossen, die
Bundesrepublik zu verteidigen und in der Sophienhofer
Schrebergartenanlage bundesdeutsches Recht durchzusetzen. Er hat
keine Lust mehr und findet das alles überhaupt nicht mehr witzig.
Seiner Frau darf er mit dem Thema gar nicht mehr kommen.

Und wenn er könnte, wie er wollte, einen Tag nur? "Oh," sagt er, und
seine Augen funkeln gefährlich: "Ich würde alle dem Amtsarzt
vorführen und dann einweisen lassen. In die Klapsmühle." Aber das,
fügt er hinzu, korrekt wie ein stellvertretender
Bauordnungsamtsleiter eben ist, das sei natürlich seine private
Meinung.                                                                                                                          Frankfurter Rundschau 31.10.2001

   Anklage wegen Bedrohung                                                                                  

Vertagter Prozess gegen einen Staatssekretär

Vergeblich wartete gestern das Tübinger Amtsgericht auf den Staatssekretär des Innenministeriums. Dr. Matthes Peter Haug war nicht zu einem Informationsbesuch angesagt, er hätte vielmehr auf der Anklagebank Platz nehmen sollen. Angeklagt wegen Anstiftung zu Beleidigung und Bedrohung. Weil aber sein Verteidiger wegen Krankheit kurzfristig verhindert war, muss das Verfahren neu terminiert werden.

Haug ist in Tübingen kein Unbekannter, hier begann vor zweieinhalb Jahren seine Karriere als Politiker. Als Kandidat der WUT schickte er sich an, in den Gemeinderat und in den Kreistag einzuziehen. Doch dem Wahlvolk fehlte der Blick für seine politische Berufung und ließ ihn mit 1412 Stimmen (Gemeinderat) beziehungsweise mit 815 Stimmen (Kreistag) durchfallen. Seither ist er in der Kommunalpolitik passiv, alles andere brächte ihn in seiner neuen Position wohl auch in Erklärungsnöte. Denn Haug, vor drei Jahren in unserer Zeitung noch als Physiker (s)einer Ein-Mann-Firma porträtiert, ist nicht Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sondern Staatssekretär der „kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs“. Als solcher ist er, wie er uns gestern am Telefon versicherte, seit dem 25. Mai vorigen Jahres im Amt. Bezahlt werde er nach der Reichsbesoldungsordnung. „Davon kann man gut leben.“

Wie man eine solche Position erhält? Haug: „Indem man sich bewirbt.“ Gewiss, die Stelle war nicht ausgeschrieben. Er hat von jener „kommissarischen Regierung“ gehört, nähere Informationen eingeholt und offenbar guten Eindruck hinterlassen. „Ich wurde dann vom Reichspräsidenten vorgeschlagen, anschließend wurde von den Amerikanern die Genehmigung eingeholt.“ Seinen Amtsgeschäften geht der 41-Jährige überwiegend von Bebenhausen aus nach, doch zu den Kabinettsitzungen reist er nach Berlin, dem Sitz dieser ominösen Schattenregierung.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure erloschen“, behauptet Matthes Peter Haug und setzt die Zäsur beim Inkraftreten des Einheitsvertrags von 1990. Nach seinem Verständnis gilt nach wie vor die Weimarer Verfassung von 1919 und Deutschland existiert als „Deutsches Reich“ in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Bis zum Abschluss eines Friedensvertrags (natürlich mit der „Reichsregierung“) gilt weiterhin alliiertes Besatzungsrecht, als Souverän werden darum die USA angesehen.

In dieser Bewertung folgt Haug dem mittlerweile von seiner Position als „Kommissarischer Reichskanzler“ suspendierten ehemaligen S-Bahn-Beamten Wolfgang Ebel, auf dessen Betreiben die Berliner Nebenregierung zurückgeht. Mächtigster Mann in diesem Hof-Staat ist derzeit Karl-Heinz Neumann (Haug: „Der Retter Helgolands“), der nicht nur als „Kommissarischer Reichspräsident“ fungiert, sondern auch noch als eine Art Brüning dem Küchen-Kabinett vorsteht.

In der Logik dieser Leute sind, da sie den Staat nicht anerkennen, auch dessen Verfassungsorgane sowie dessen Gesetze nicht existent. Für Haug sind die „Denkblockaden der BRD-Behörden“ nicht begreiflich, was die praktischen Konsequenzen angeht. Darum ignorierte er, als man ihn wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zur Rechenschaft ziehen wollte. „Der korrekte Weg“, beharrt er, „wäre ein Amtshilfeersuchen der hiesigen Polizei bei der kommissarischen Reichsregierung gewesen.“ Hilfsweise „über die Botschaft der USA beim Amtierenden Hochkommissar in Berlin“. Als er wegen seiner Verweigerungshaltung vor den Rottenburger Amtsrichter geladen wurde, habe er diesem vor der Verhandlung mitgeteilt, dass „von der entsprechenden Reichsbehörde“ ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei.

Wie schon Dutzende anderer Vertreter der bundesdeutschenRechtsordnung erhielt dann der Rottenburger Richter (Haug: „Inhaltlich habe ich das nicht zu verantworten.“) einen „Haftbefehl“ des „Deutschen Reiches“ mit der Drohung: Nichtanerkennung der „Reichsregierung“ sei Hochverrat; wenn diese an der Macht sei, werde er in Untersuchungshaft genommen, als Höchststrafe sehe das Gesetz die Todesstrafe vor.

Dieser Vorgang wiederum bewirkte die Anklage nunmehr vor dem Tübinger Amtsgericht. Mit Kalibern dieser Art ist für die Staatsanwaltschaft der Rubikon überschritten. Wie die bundesweit operierenden Schattenregenten politisch zu bewerten sind? Im Innenministerium Otto Schilys spricht man von einer „ziemlich skurrilen Truppe“. Vom Berliner Verfassungsschutz ist überliefert, dass er sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für „harmlos, weil beknackt“ hält.

Den Bebenhäuser Staatssekretär wird das nicht anfechten. Als seinen wichtigsten Ansprechpartner nennt er die Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces in Stuttgart-Vaihingen. „Mit General Watson stehen wir in Briefwechsel“, sagt er, „demnächst“ werde er von ihm zu einem Gespräch empfangen.                                     

Deutsches Reich

Betrachtungen zur "kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches".

(Se) Dem Beitrag sei ein Blick in die Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung voran gestellt, um die Bedeutung dieser Betrachtung zu veranschaulichen: Nach jüngsten Agenturmeldungen hat sich die rot-grüne Koalition in Berlin auf ein 15 Milliarden Mark schweres "Zukunftsinvestitions-Programm" der Bundesregierung für die nächsten drei Jahre geeinigt. Das Geld stammt aus den Zinsersparnissen durch die Milliardenerlöse aus den UMTS-Mobilfunklizenzen und soll u.a. dem Verkehr, der Bildung, der Energie und der Haushaltsanierung des Bundes zugute kommen.

Die Einigung darüber wäre vollständig, wenn da nicht kürzlich den Ersteigerern der UMTS-Lizenzen ein Zahlungsverbot zugegangen wäre, in deren Begründung es heißt, dass "die BRD nicht berechtigt sei, Reichssondervermögen zu versteigern". Antragsteller dieses Zahlungsverbots ist die "kommissarische Regierung des Deutschen Reiches" mit Sitz in Berlin-Zehlendorf. Dieser Umstand ist dem Nachrichtenmagazin "Focus" Nr.41 zu entnehmen, das sich relativ realistisch mit dieser "kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches" und ihren Vertretern befasst. In einer Weise allerdings, die wechselweise aus beachtlichen und ernst zu nehmenden Tatsachen, aber gleichermaßen aus spöttischer Geringschätzung besteht. Umso bemerkenswerter, dass der Autor dieses Beitrags von dem "Beamten des Deutschen Reiches", Karsten Bühring auf diese Veröffentlichung hingewiesen wurde. Was darauf schließen lässt, dass man die allseits und vor allem von den Justizbehörden zu beobachtende Geringschätzung stoisch ein- oder wegsteckt und unbeeindruckt seinen Weg verfolgt. Und das sollte eigentlich zu ernsterer Aufmerksamkeit gegenüber den Aktivitäten der Vertreter dieser "kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches" mahnen. Schon einmal nahm man nationale Machtbestrebungen einer zunächst kleinen Gruppe nicht ernst, bis man sich ihrer nicht mehr erwehren konnte. Und in welch verhängnisvoller Weise sie sich dann weiter entwickelte ist hinlänglich bekannt.

Ob sich bei den Vertretern dieser Reichsregierung analoge Keime verbergen, ist von einem Außenstehenden zumindest derzeit nicht zu erkennen. Umso mehr, als sie im Landkreis Nordhausen bisher in einer Weise von sich reden machten, die eine Einschätzung ihrer Absichten und Ziele nicht zulässt. Bekanntlich fielen einige der "Beamten des Deutschen Reiches" mit Karsten Bühring an der Spitze zunächst auf eine eher beiläufige Weise auf, die mit einer Baugenehmigung zu tun hatte, die vom "Minister für Handel und Gewerbe" jener Regierung für ein Bauvorhaben in Sophienhof ausgestellt worden war. Weil unter Berufung auf diese Genehmigung dann auch tatsächlich gebaut wurde, rief das die Bauaufsicht des Landkreises auf den Plan, die diese Bauaktivitäten durch Versiegelung untersagte. Dessen Missachtung führte in der vergangenen Woche (9.10.2000) zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Nordhausen wegen Siegelbruchs gegen den "Beamten des Deutschen Reiches", Karsten Bühring. Nun ist dieser aber amtierender "Sonderbeauftragter der Ermittlungsbehörde des Deutschen Reiches" und bedenkt alle, die seine Regierung nicht anerkennen und als Beamte der Bundesregierung gegen Maßnahmen des "Deutschen Reiches" tätig werden, mit Ermittlungsverfahren oder gleich mit Haftbefehlen, deren Begründung im Regelfall "Hoch- und Landesverrat" und "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" lautet. Landrat Joachim Claus, der ehemalige Polizeidirektor Wolfgang Ruske, einige Landräte in anderen Landkreisen, höhere Beamte und jüngst auch der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Klaus-Dieter Scheurle und sein Stellvertreter gehören dazu. Letztere wegen der Nichtbeachtung des eingangs erwähnten Zahlungsverbots aus UMTS-Erlösen.

Die Aktivitäten der Vertreter dieser "kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches" sind ebenso wie die Grundlagen, auf die sie sich gründen, nicht rechtsradikal, soviel steht fest. Ob sie aber wirklich "harmlos, weil beknackt" sind, wie ein Berliner Verfassungsschützer nach dem "Focus"-Bericht meint, ist zumindest umstritten. Und wenn nach dem gleichen Bericht der Mühlhäuser Oberstaatsanwalt Harko Krieg, Ermittler wegen der illegalen Baugenehmigung von Sophienhof feststellt: "Diese Leute haben bei uns einen Spitznamen _ IG Vollmeise", dann bleibt abzuwarten, ob diese Einschätzung nicht ebenso vorschnell und oberflächlich ist wie das Ermittlungsverfahren bzw. die Anklage wegen Siegelsbruchs durch Karsten Bühring: Die nämlich musste in der Verhandlung fallen gelassen werden, weil sie nicht nachweisbar war. Bühring wurde gerade mal wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Richtig ist jedenfalls, dass sich die Grundlage dieser "Reichsregierung" darauf aufbaut, dass zwischen den einstigen Siegermächten und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik nie ein Friedensvertrag abgeschlossen wurde. Ihre Vertreter operieren nicht ungeschickt in einem politisch und rechtlich offenbar nicht erfasstem Raum. Und weil "nicht sein kann, was nicht sein darf", findet man offenbar kein anderes Mittel, als das der Ignoranz und Geringschätzung. Ob das der richtige Weg ist, bleibt letztlich zu bezweifeln. Die Zukunft wird möglicherweise darauf die Antwort geben.